Kosten & Formulare
Zu der Philosophie meiner Kanzlei gehört es, dass Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten aufgeklärt werden, bevor sie entstehen. Eine faire und transparente Vergütung ist ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses.
1. Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich biete Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles an. Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Eine erste Einschätzung ersetzt keine umfassende anwaltliche Beratung, sondern dient dazu, Ihnen eine Idee über die rechtlichen Möglichkeiten und weiteren Schritte zu geben.
2. Persönliches Beratungsgespräch
In einem persönlichen Beratungsgespräch gehe ich individuell und umfassend auf Ihre Situation ein. Sie erhalten eine fundierte juristische Einschätzung des Falls und eine ehrliche Einschätzung der Chancen und Risiken. Ich gebe Ihnen zudem Empfehlungen hinsichtlich weiterer Handlungsschritte und nehme mir die nötige Zeit für Sie.
Für eine individuelle und auf Ihren Fall spezialisierte Beratung berechnen wir pauschal 200,00 € (inkl. Ust).
Das Gespräch kann persönlich in der Kanzlei, über Telefon oder via Video-Call (Zoom, Skype) stattfinden.
3. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Die Höhe der Vergütung hängt von dem Inhalt, der Schwierigkeit sowie des Umfangs des Verfahrens ab. Die anwaltliche Vergütung erfolgt entweder nach der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Anwalt.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich kläre Sie über die anfallenden Kosten in Ihrem Fall auf.
4. Verfahrenskosten- und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren zu
beantragen. Die Hilfe wird vom Gericht nur bewilligt, wenn Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat. Verfahrens- und Prozesskostenhilfe kann vom Gericht ratenfrei oder mit einer zu zahlenden Rate festgesetzt werden. Die zu zahlende Rate orientiert sich an Ihrer wirtschaftlichen Lage.
5. Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich auf Ihren Wunsch nach Mandatserteilung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ob Ihr Fall vom Versicherungsschutz gedeckt ist. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihnen keine Kosten entstehen, setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung. Beachten Sie, dass Sie nach ihrem Versicherungsvertrag möglicherweise eine Selbstbeteiligung zahlen müssen. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen Partnerkanzleien empfiehlt, bedenken Sie, dass Sie ein Wahlrecht haben, sie dürfen also frei wählen, welche Rechtsanwältin oder welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen.
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Antrag auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
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