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Image by Nathan Dumlao

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Schadensabwicklung?

Ich setze Ihre Ansprüche vollständig durch!

Ein Verkehrsunfall ist eine ärgerliche Angelegenheit und häufig mit einem Schock verbunden. Es kann möglicherweise eine Beschädigung am Fahrzeug entstehen, denkbar sind aber auch erhebliche Verletzungen mit gravierenden Folgen. 

 

Die Kanzlei Gülenc ist eine speziell auf das Verkehrsunfallrecht ausgerichtete Kanzlei, die Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung bietet. Mein Ziel ist eine schnelle und effiziente Abwicklung Ihres Falles – damit Sie den Unfall schnell hinter sich lassen können.

Bei einem unverschuldeten Unfall sind Sie so zu stellen, wie Sie stünden, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Es können folgende Schadenspositionen in Betracht kommen:

· Reparaturkosten 

· Totalschaden 

· Wertminderung des Fahrzeugs 

· Nutzungsausfallentschädigung 

· Mietwagenkosten 

· Abschleppkosten 

· Sachverständigenkosten 

· Rechtsanwaltskosten 

· Schmerzensgeld 

· Heilbehandlungskosten 

· Erwerbsschäden 

· Schockschäden 

· Haushaltsführungsschaden

Es ist ratsam, sich direkt nach einem Unfall anwaltlich beraten zu lassen. Fragen wie beispielsweise die Wahl des Sachverständigengutachters sind bereits jetzt zu klären. 

Selbstständige Regulierungsversuche führen häufig zu niedrigeren Auszahlungen der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung handelt in der Regel im eigenen finanziellen Interesse mit dem Ziel, den Fall kostengünstig – und nicht zu Ihrem Vorteil- abzuwenden. Oftmals nimmt sie systematisch Kürzungen vor, die unberechtigt sind. 

Ich vertrete ausschließlich Privatpersonen und keine Versicherungen. Ich kann Ihnen somit eine völlig unabhängige Vertetung Ihrer Interessen garantieren und setze mich zu 100 % für Ihre Rechte ein. 

Beachten Sie: Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gesamte außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kostenlos. Die Rechtsanwaltskosten werden dann von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. 

Unabhängig von der Schuldfrage übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nach Erteilung der Kostendeckungszusage. Soweit Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie lediglich diese zahlen. 

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich – ich kümmere mich um Ihr Anliegen und melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

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